Qualifikation:
- Diplom- und FachsozialbetreuerInnen mit Spezialisierung BB, BA und F
- Pflegeassistenz, Pflegefachassistenz
- Diplomiertes Gesundheits- und Krankenpflegepersonal
Höher Qualifizierungen: Studienabschluss Pädagogik, SozialarbeiterInnen i.S.d § 1 SozBezG 2024, SozialpädagogInnen i.S.d. § 2 SozBezG 2024, Studienabschluss Psychologie
Ausbildungen müssen in Ausbildungseinrichtungen, welche vom Bund bzw. den Ländern anerkannt sind, abgeschlossen werden (Universität, Fachhochschule, Akademien, Einrichtungen nach StSBBG). Für die Betreuung und Begleitung von Menschen mit Behinderung bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres können FrühförderInnen und FamilienbegleiterInnen sowie Inklusive ElementarpädagogInnen und SonderkindergartenpädagogInnen eingesetzt werden. Für sämtliche Berufe, einschließlich der Aus- und Fortbildung, gelten die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen (wie StSBBG, GuKG, etc.).