Special Interests verbessert die Vertretung von Menschen mit Behinderung in der Öffentlichkeit und sendet konkrete Impulse an Entscheidungsträger in der Politik und an Pressestellen, um Forderungen im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention umzusetzen.
«Interessenvertretung» jetzt hören
© Audio by SPECIAL PEOPLE Inclusion Association / mit descript erstellt
Die Mitglieder von Special Interests setzen sich für alle Menschen mit Behinderung ein, nicht nur für sich selbst. Deshalb wurde von den teilnehmenden Mitgliedern der Begriff «Interessenvertretung» gewählt und nicht «Selbstvertretung». Special Interests besteht aus Menschen mit Behinderung und Menschen deren Leben indirekt von Behinderung betroffen ist:
- Menschen mit Behinderung
- Angehörige und Freundeskreis
- Betreuung und Pflege
- Infrastruktur und Versorgung
- Politik und Verwaltung
Es gilt ein breites Spektrum der Menschen abzubilden, die tagtäglich mit einer Behinderung in unserer Gesellschaft leben. Special Interests unterstützt mit klaren Zielsetzungen die Inklusionsprojekte der SPECIAL PEOPLE Inclusion Association und ist ein starker Impulsgeber für die politische Entwicklung und damit für die gesetzlichen Rahmenbedingungen.
«Systembehinderung» ist kein Phänomen
Das Leben in unserer Leistungsgesellschaft mit einer Behinderung ist eine große Herausforderung. Mehrere Entwicklungen führten in den letzten Jahrzehnten zur Institutionalisierung des Sozialsystems. Das führte zur Entstehung enorm großer Organisationen, deren systematische Abhängigkeit Fehlentwicklungen zugelassen hat und innovative Einflüsse verhindert hat.
Die erst kurze Emanzipationsphase von behinderten Menschen in Europa erklärt die heute noch praktizierte Separation bei der Betreuung und Teilhabe am Arbeitsmarkt. Diese oftmals sehr enge Bindung von Menschen an die helfenden Einrichtungen macht Menschen mit Behinderung zusätzlich systembehindert, denn es ist ihnen nicht möglich frei zu entscheiden!
«Es ist uns besonders wichtig, dass die deutsche Sprache so ausgelegt wird, wie sie durch die allgemein gültigen Grundlagen des Dudens definiert ist. Im Besonderen betrifft das den Begriff «Selbstbestimmung», der oftmals mit Disziplinierung verwechselt wird.» Peter Pichler, Schriftführer
Die Abhängigkeit und die damit verbundenen Ängste von behinderten Menschen von ihren hilfeleistenden Organisationen führen zu systemischen Behinderungen. Hinzu kommt ein nahezu undurchdringbarer Dschungel an Bürokratie, der jeden Menschen abschreckt und besonders Menschen, die von Hilfe abhängig sind.
Die politische Untätigkeit in der Steiermark – ein über 20 Jahre altes Gesetz (LEVO) an die Erfordernisse der heutigen Gesellschaft anzupassen – hat zu einigen unvorstellbaren Missständen geführt, deren Beseitigung zu den Hauptforderungen von Special Interests zählt. Dieses politische Unterlassen verhindert die Inklusion behinderter Menschen und ermöglichte eine ungeahnte Kostenspirale im Sozialsystem.
Damit behindert das heutige Sozialsystem nicht nur die Inklusion behinderter Menschen, es behindert auch die gesamte Gesellschaft durch massive wirtschaftliche Fehlentwicklungen.
Bürokratie muss zum Nutzen werden
Das Behindertengesetz in der Steiermark legt fest, dass ein «externer» Sachverständigendienst (iHB Team) per Empfehlungen die Anforderungen jedes Antrags auf Hilfeleistungen prüft und im Sinne des Gesetzes an die Behörden übermittelt. Diese Empfehlungen legen die Leistungsumfänge fest, die dann durch die Leistungsbezieher in Anspruch genommen werden können.
Unter der Leitung der Oberbehörde, in der Steiermark ist das die Abteilung 11, leiten dann die jeweiligen Bezirkshauptmannschaften diese Entscheidungen an die antragstellenden Personen weiter und diese können sich dann auf die Suche eines entsprechenden Anbieters machen und die Betreuung kann beginnen.
«Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muss zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen.» Johann Wolfgang von Goethe, deutscher Dichter, Naturforscher und Staatsmann
Sollte die Empfehlung des Sachverständigendienstes nicht den Betreuungsanfordernissen entsprechen, gibt es die Möglichkeit des Parteiengehörs durch die Behörde und ein neuer bürokratischer Spießrutenlauf beginnt: Die zuständige Behörde sendet dem Sachverständigendienst das Parteiengehör und derselbe Sachverständigendienst der die Empfehlung abgegeben hat prüft dann ob der Einspruch sinnvoll ist oder nicht (?). Wird der Einspruch als nicht sinnvoll erachtet, so wird dieser abgelehnt und es steht dann nur noch der Weg zum Verwaltungsgerichtshof offen, dem jedoch ein massiver Verfahrensfehler zugrunde liegen muss, da dieser ansonsten kein Gehör findet.
Für behinderte Menschen gibt es, genauso wie das bei nichtbehinderten Menschen der Fall ist, eine Menge an Hürden, die sie von der Beeinspruchung behördlicher Bescheide abhalten. Einerseits sind Leben mit Behinderung bereits durch viele andere Hürden schwer belastet und andererseits erfordert es nicht nur sehr viel Zeit, sondern auch sehr viel Mühen und Nerven, sich mit den bürokratischen Hindernissen auseinanderzusetzen.
Inklusion hat eine wirtschaftliche Seele
Wirtschaft lebt vom unternehmerischen Geist, Mut und Sorgfalt. Gerade die sozialen Entwicklungen in der Steiermark zeigen schwere Mängel hinsichtlich der wirtschaftlichen Kompetenz. Ob das nun an der sozialistischen Orientierung der langjährigen verantwortlichen Partei liegt oder am gesellschaftlichen Desinteresse, hat keine Relevanz, wenn es um das wirtschaftsfeindliche Behindertengesetz in der Steiermark geht.
Der Ruf nach fehlendem Personal klingt in diesem Zusammenhang genauso irrwitzig wie die Tatsache, dass die zuständige Gewerkschaft (SWÖ) zum Großteil aus Führungspersonal der Anbieterorganisationen besteht.
Nicht verwunderlich ist es dann, dass Menschen, die sich der herausfordernden Aufgabe der Behindertenbetreuung annehmen, weder über eine entsprechende Arbeitsplatzsicherheit verfügen noch über eine der massiven Anstrengung entsprechende Entlohnung.
Die Entlohnung bezieht sich immer noch auf die direkte Leistungserbringung und damit erlischt die Einnahme, sobald sich der Betreuende etwa auf Reha-Aufenthalt begibt. Darüber hinaus wird hier auch von einer 37-Stundenwoche ausgegangen, die dazu führt, dass verantwortliche Träger das Personal völlig überlastet und es zu massiven Abwanderungen aus diesem Bereich kommt.
Klare Forderungen für weniger Kosten und mehr Inklusion
Die Verteilungsgerechtigkeit wird immer mehr zum gesellschaftlichen Thema. Nicht nur die Grätsche zwischen Jung und Alt wird zum Problem, auch die Verteilung bei Menschen mit Behinderung ist keine moralische Frage mehr, sondern eine Frage der verfügbaren Mittel.
Um Separation zu beseitigen und die Inklusion von behinderten Menschen zu verbessern, fordert Special Interests konkrete Punkte, die sich in der zukünftigen Gesetzgebung widerspiegeln sollen, um Frieden, Sicherheit und Wohlstand zu sichern.
Konkret fordert SPIN folgende Punkte um die laufende Kostenspirale zu bremsen und Inklusion zu verbessern:
- Ein transparentes und behördlich geprüftes Qualitätsmanagement für Leistungserbringer (Träger)
- Übernahme von Beratungskosten durch den Gesetzgeber zur entsprechenden Qualitätssicherung bereits vor der Betreuungsarbeit
- Einkommensorientierter Leistungsbezug zur uneingeschränkten teilnahme am Arbeitsmarkt
- Ermittlung des Betreuungsbedarfs durch Trägerorganisationen mit entsprechender Bedarfsbegründung und Protokollführung zur Prävention von Missbrauch
- Abschaffung der gesetzlichen Kategorisierung des Leistungsbezugs (FASS, FED, WASS), Einführung von Leistungsstufen wie Fachassistenz oder Haushaltshilfe
- Leistungserbringung an Qualifizierung koppeln, Beseitigung der Überlastung behinderter Menschen durch Selbstverwaltung
- Trägerorganisationen sind auf maximal 50 Leistungsbezieher in einem politischen Bezirk beschränkt (Beseitigung der Separation)
- Alle Assistenzleistungen des Behindertengesetzes müssen durch Fachpersonal erfüllt oder angeleitet sein
- Abbau bürokratischer Hürden für mehr Verteilungsgerechtigkeit
- Vorhaltezeiten für das Betreuungspersonal zur Steigerung der Arbeitsplatzsicherheit
- Leistungserbringer müssen sich dem österreichischen Arbeitsrecht verpflichten (Wertschöpfungskette), Beseitigung wirtschaftsfeindlicher Entwicklungen
Solange das Sozialsystem nicht von institutionalisierten Fehlentwicklungen befreit wird, solange wird es für circa 20 Prozent unserer Bevölkerung (Menschen mit Behinderung) nicht möglich sein, sich wertschöpfend in die Gesellschaft zu inkludieren. Das bedeutet aber auch, dass mindestens 10 Prozent bei der Erwirtschaftung des Bruttoinlandsprodukts fehlen.
Protokolle beinhalten die Inhalte und Ergebnisse der monatlichen Meetings der Interessenvertretung.
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